| Die AHK in New York verfügt über eine eigene Rechtsabteilung, die Sie in allen Rechts- und Steuerfragen, welche die Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA betreffen, bundesweit unterstützt.
Des Weiteren helfen wir deutschen und amerikanischen Unternehmen beim außergerichtlichen Einzug fälliger Forderungen, der FDA-Registrierung, der Firmengründung in den USA und der Rückerstattung der in Deutschland gezahlten Mehrwertsteuer.
Folgende Dienstleistungen bieten wir an:
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