Volume 1 – Quartal 1 2010



Inhalt

2. Deutsch-Amerikanische Energietage

Chance zur Markterschließung Nordamerikas für bayerische Firmen

Geschäftsreiseprogramm Exportinitiative Energieeffizienz

AHKs übernehmen Exportförderung für die Ernährungsbranche

DEinternational Serviceangebote - Geschäftsmodell Geschäftspräsenz

Kanzlei Clayton & McKervey beantwortet zehn wichtige Fragen zur Expansion in die USA

AHK USA Veranstaltungen in Deutschland

AHK USA auf der Hannover Messe

Nachrichten

Kontakte

AHK USA - Atlanta
Martina Stegmeier
Vice President,
Director Consulting Services
T: (404) 586 6808
mstegmeier(at)gaccsouth.com

AHK USA - Chicago 
Virginia Attaway Rounds 
Deputy Director Consulting Services
T: (312) 494 2163
rounds(at)gaccom.org

AHK USA - Houston
Julia Zimmermann
Deputy Managing Director
T: (832) 384 1202
jzimmermann(at)gaccsouth.com 

AHK USA - New York 
Rene van den Hoevel 
Director Consulting Services 
T: (212) 974 1884
rhoevel(at)gaccny.com

AHK USA - Philadelphia
Barbara Afanassiev
President
T: (215) 665 1585
bafanassiev(at)gaccphiladelphia.com 

AHK USA - San Francisco
Kai Ulrich
Deputy Managing Director
T: (415) 248 1255
kulrich(at)gaccny.com

 

 

Redaktion

Wenn Sie den DEinternational Newsletter abonnieren oder abbestellen möchten, senden Sie eine Email an news(at)ahk-usa.com.

Bitte senden Sie Hinweise, Fragen und Kommentare an Sabine Zimmermann unter szimmermann(at)gaccny.com.

 

Willkommen!

Herzlich Willkommen zum ersten DEinternational Newsletter der Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK USA). Der DE Newsletter soll dazu dienen, deutsche Firmen über relevante Projekte, Markteinstiegsmöglichkeiten und Events der AHK USA zu informieren. Falls Sie kein Interesse haben, den DEinternational Newsletter auch zukünftig zu erhalten, können Sie ihn mit einer kurzen Email an news(at)ahk-usa.com abbestellen.

Im Verbund der AHK USA präsentieren sich die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern in Atlanta, Chicago, Houston, New York, Philadelphia und San Francisco. Mit insgesamt zirka 2.500 Mitgliedern sowie exzellenten Kontakten zu Verbänden, staatlichen Institutionen und Unternehmen, verfügt die AHK USA über ein leistungsstarkes Netzwerk. Ihren Dienstleistungsbereich haben die AHKs weltweit unter der Marke DEinternational vereinheitlicht.

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2. Deutsch-Amerikanische Energietage am 22. und 23. März in Berlin



"Promising Markets for Renewables and Energy Efficiency"

Die 2. Deutsch-Amerikanischen Energietage finden am 22.und 23. März 2010 in Berlin im Haus der Deutschen Wirtschaft statt. Veranstalter sind die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK USA) und die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Die erfolgreiche Auftaktkonferenz der Veranstaltungsreihe im März 2009 war auf großen Zuspruch in der Erneuerbaren-Energie-Branche gestoßen.

Thematisch wird die Konferenz in 2010 neben den regenerativen Energien auf Energieeffizienz erweitert und wird somit noch umfassender die Themen einer nachhaltigen Energiewirtschaft abdecken. Neben der Vorstellung und Diskussion der aktuellen Förderprogramme in den USA auf Bundesebene sowie auf Ebene der Bundesstaaten werden auch praxisnahe Projekte und Erfahrungen zu den einzelnen Technologien vorgestellt. Die 2. Deutsch-Amerikanischen Energietage bleiben somit auch weiterhin die wichtigste Veranstaltung für die deutsche Industrie im transatlantischen Kontext.

>>> www.dae-konferenz.de

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Chance zur Markterschließung Nordamerikas für bayerische Firmen


Projekt des Außenwirtschaftszentrum (AWZ) Bayern: Markterschließung Nordamerika

►Kontakte knüpfen ►Märkte erschließen ►Erfolge erzielen

Ziel des Projektes ist es, die Marktchancen bayerischer Unternehmen auf dem nordamerikanischen Markt durch strategische Unterstützung weiter auszubauen und den Exportanteil zu erhöhen.

Bayerische Unternehmen, die sich durch herausragende Industrieprodukte und Technologien einen Wettbewerbsvorteil erarbeitet haben, werden im Rahmen einer Unternehmerreise in die USA oder Kanada mit geeigneten Geschäftspartnern in Verbindung gebracht. Vor oder während des USA- oder Kanada-Aufenthaltes werden die beteiligten bayerischen Unternehmen auf eine Zusammenarbeit mit Partner-Firmen vorbereitet, bspw. in Bezug auf Marketing, interkulturelle Aspekte oder rechtliche und steuerrechtliche Fragen.

Die Teilnehmer profitieren von der umfangreichen Erfahrung und den weitreichenden Kontakten von fünf Auslandshandelskammern: Im Zug der Kooperation der nordamerikanischen AHKs werden die teilnehmenden Unternehmen entweder vom AHK-Standort Atlanta, Chicago, New York oder San Francisco für die USA, bzw. vom AHK-Standort Toronto für Kanada betreut.

Der Freistaat Bayern fördert Projekte des AWZs aus Mitteln der High-Tech-Offensive Zukunft Bayern. Gefördert werden alle Unternehmen mit Sitz in Bayern, die die Definition der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) durch die EU-Kommission erfüllen.

>>> Bei Fragen zu diesem Projekt wenden Sie sich bitte an Virginia Attaway Rounds unter rounds(at)gaccom.org oder +1 (312) 494 2163.

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Geschäftsreiseprogramm Exportinitiative Energieeffizienz - „Energieeffizienz im Bausektor“


Delegationen deutscher Unternehmen aus dem Gebäudeenergieeffizienzsektor besuchen Chicago und Los Angeles

In Zeiten knapper fossiler Energieträger und kontinuierlich steigender Energiepreise wächst weltweit der Bedarf an innovativen Technologien, die den Energieverbrauch senken. Deutschland genießt beim Thema Energieeffizienz einen hervorragenden Ruf. Vor diesem Hintergrund wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter der Dachmarke "Energieeffizienz – made in Germany" die Exportinitiative Energieeffizienz eingerichtet. Sie unterstützt deutsche Anbieter von Technologien, Produkten und Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz in Ihren Exportaktivitäten in vielfältiger Weise. Ein zentrales Förderinstrument ist die Durchführung von Geschäftsreisen ins Ausland. Die Exportinitiative unterstützt und fördert dabei individuelle Kooperationsgespräche mit potenziellen Partnerunternehmen und Entscheidern im Zielland. Damit wird der erste Schritt eines erfolgreichen Markteinstiegs vorbereitet.

Die AHK USA organisiert für Sie:
• Individuelle Gespräche und Firmenbesuche mit amerikanischen Unternehmen und Entscheidungsträgern, die wir gezielt und auf Ihre Bedürfnisse hin vermitteln.
• Eine Präsentationsveranstaltungen bei der Sie Gelegenheit haben Expertenvorträge zu hören sowie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte vorzustellen.

Im April 2010 bringt die AHK USA - Chicago eine Delegation innovativer deutscher Unternehmen aus dem Gebäudeenergieeffizienzsektor nach Chicago.

Die von der AHK USA – San Francisco organisierte Geschäftsreisen findet diese Jahr vom 26.-29. April statt. Ziel ist Südkalifornien, mit Los Angeles als zentralem Veranstaltungsort. 

Dieses Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages.

>>> Bei Interesse an der Teilnahme oder bei allgemeinen Fragen zu diesen Projekten wenden Sie sich bitte an:
Daniela Daus (Delegationsreise Chicago) unter daus(at)gaccom.org oder +1 (312) 494 2177
Kai Ulrich (Delegationsreise Los Angeles) unter kulrich(at)gaccny.com oder +1 (415) 248 1255

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AHKs übernehmen Exportförderung für die Ernährungsbranche


Strategische Partnerschaft der Deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft und des DIHKs: 5 Projekte für Nordamerika in 2010

Berlin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und der DIHK arbeiten künftig auf ausgewählten Auslandsmärkten zusammen, um deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf Exportmärkten gezielt beim Markteinstieg zu unterstützen. „Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe werden von dem neuen Angebot profitieren“, unterstreicht DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.

Das BMELV unterstützt die neue Zusammenarbeit durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro über eine Laufzeit von rund zwei Jahren.

Die Deutschen Auslandshandelskammern übernehmen die Betreuung und Beratung deutscher Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Wir führen Kooperationsbörsen durch, erstellen Marktanalysen sowie organisieren Markterkundungs- und Geschäftsreisen, um die Unternehmen an potenzielle Geschäftspartner heranzuführen. Folgende Projekte sind für 2010 geplant:

• Markterkundungsreise nach Toronto/Montreal für alle deutschen Hersteller von Lebensmitteln, Getränken und Agrarprodukten: 18. – 24 April
• Geschäftsreiseprogramm nach Houston für Käsespezialitäten, Wurstwaren, Back- und Teigwaren, Frische- und Tiefkühlprodukte: 6.-11. Juni 2010
• Geschäftsreiseprogramm nach Chicago für Süßwaren und Snacks: 19.-23. Juli 2010
• Kooperationsbörse in Boston im Rahmen der BioFach Messe, Oktober 2010
• Markterkungungsreise nach Atlanta und Chicago für Inhaltsstoffe und Lebensmittelkunde, Herbst 2010

Für die am 1. Dezember 2009 beschlossene strategische Partnerschaft ... (hier weiterlesen)

>>> Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de oder kontaktieren Sie die regionalen Ansprechpartner der AHK USA

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DEinternational Serviceangebote - Geschäftsmodell Geschäftspräsenz


Eine gute Geschäftsidee zu verwirklichen ist nicht immer einfach. Wer seine Produkte auch im Ausland anbieten möchte, stößt häufig auf sture Behörden, unüberschaubare Regelungen und eine ganz eigene Geschäftskultur. Um den Markteintritt zu vereinfachen, bieten die Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammern (AHK USA) seit mehreren Jahren erfolgreich den Service der „Geschäftspräsenz“ an. 

Diese Geschäftspräsenz beinhaltet einen Rundum-Service der an den AHK USA Standorten in Atlanta, Chicago, Houston, New York und San Francisco angeboten wird. Dabei stellt die AHK dem deutschen Unternehmen eine Geschäftsadresse (inklusive einer lokalen Telefonnummer) zur Verfügung, über welche das Unternehmen die ersten Schritte in den neuen Markt wagen kann. Bei Bedarf bieten einige AHK USA Standorte auch ein voll ausgestattetes Büro mitsamt kompetenten Beratern.

Nicht nur für Anfänger auf dem US-Markt interessant

Dieser Service ist auch für Unternehmen interessant, die bereits auf dem US-Markt aktiv sind. Dies zeigt das Beispiel der Firma ISCO. Der Hersteller von hochwertigen Objektiven für die Filmindustrie war bereits seit Jahrzehnten auf dem US-Markt vertreten. Schon 3-mal gewann ISCO angesehene Branchenauszeichnungen, doch trotz dieser Erfolge gelang es der Göttinger Firma nicht, in den USA richtig Fuß zu fassen. Hier  konnte die AHK USA-Atlanta weiterhelfen. Was zuvor nur über gelegentliche Messeauftritte und Mund-zu-Mund-Propaganda lief, baute die AHK USA-Atlanta in einem Zeitraum von zwei Jahren zu einem erfolgreichen Tochterunternehmen mit Sitz in Columbus, Ohio aus. Heute gehört das Unternehmen zu den wichtigsten ausländischen Anbietern der Branche - ein Erfolg auf beiden Seiten.

Mit Hilfe der AHK USA wagte auch die Firma invendo medical, Inc. aus dem bayerischen Kissing den Sprung in die USA. (hier weiterlesen)

>>> Falls Sie an den umfassenden Serviceleistungen der AHK USA interessiert sind, setzen Sie sich mit einem unserer Kollegen in den USA in Verbindung.

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Kanzlei Clayton & McKervey beantwortet zehn wichtige Fragen zur Expansion in die USA


Rechtsformen, Steuerfragen, Mitarbeiter und mehr

Wenn Sie über eine Expansion in die USA nachdenken oder bereits die Entscheidung getroffen haben Ihr Geschäft in die USA auszuweiten, ist es äußerst wichtig zu wissen, was für die korrekte Gründung Ihrer Niederlassung notwendig ist. Die jetzt von Ihnen getroffenen Entscheidungen werden den Kurs für die Zukunft Ihres Geschäftes bestimmen. Das Ziel dieses Artikels ist, Ihnen einen Überblick über zehn wichtige Fragen zu geben, die Ihnen erfahrene amerikanische Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater vermitteln können, um Ihnen in Bezug auf amerikanische Steuergesetze behilflich zu sein. Unser Ziel ist es, Sie beim Start Ihres Unternehmens zu unterstützen und Ihr geschäftliches Unterfangen zum Erfolg zu führen.

Rechtsform
Die Rechtsform der Niederlassung bestimmt u.a. die Besteuerung in den USA. Ausländische Investoren gründen ihre Niederlassungen in den USA meistens als Kapitalgesellschaft, insbesondere als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company). Reicht ein Unternehmen nicht die richtigen Papiere für die gewünschte Rechtsform ein, wird diese vom Gesetz vorgegeben. Das hört sich vielleicht gar nicht so schlimm an, aber je nach den Eigentumsverhältnissen kann die vorgegebene Rechtsform hohe Steuerauswirkungen und teure Berichtspflichten mit sich bringen. (hier weiterlesen)

>>> Download White Paper.

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AHK USA Veranstaltungen in Deutschland


  • 2. Deutsch-Amerikanische Energietage, 22.-23. März, Berlin
     
  • IHK - AHK Aktionstage

    Während der IHK – AHK Aktionstage beantworten Vertreter der AHK USA Fragen zum amerikanischen Markteintritt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die lokale IHK.
     
    IHK Potsdam, 22. März
    IHK Siegen, 23. März
    IHK Ulm, 24. März
    IHK Saarbrücken, 24. März
    IHK Freiburg, 25. März
    IHK Ostbrandenburg, 27. April
    HK Hamburg, 28. April

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AHK USA auf der Hannover Messe


AHK USA am DIHK Stand vom 18.-23. April 2010

Die AHK USA wird mit einem Informationsstand auf der Hannover Messe, die vom 18.-23. April 2010 stattfindet, vertreten sein. Am DIHK-Stand in Halle 27 stehen Ihnen unsere Industrieexperten für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und beantworten ihre Fragen zum US-Markteinstieg oder zum Ausbau ihres bestehenden Engagements.

Wir würden uns freuen, Sie an unserem Stand zu begrüßen!

>>> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rene van den Hoevel unter rhoevel(at)gaccny.com oder +1(212) 974 1884.

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Nachrichten

USA bauen schienengestützten Personenfernverkehr aus
Zuschüsse zu Hochgeschwindigkeitsstrecken / Geschäftschancen für deutsche Wirtschaft

New York (gtai – Ullrich Umann) - Der Ausbau des Schienentransports wird im Rahmen des American Recovery and Reinvestment Act (ARRA) mit insgesamt 8 Mrd. US$ bezuschusst. Ende Januar 2010 wurden konkrete Beschlüsse bekannt gegeben. Die American Association of State Highway Transportation Officials (AASHTO) richtete eigens eine Internetseite ein, auf der detaillierte Informationen zu den Ausbauplänen und deren Finanzierung erhältlich sind: www.highspeed-rail.org.

Für die deutsche Wirtschaft ergeben sich aus dem Ausbau des schienengestützten Personenfernverkehrs in den USA interessante Geschäftsmöglichkeiten. Daran können auch die "buy american"-Klauseln von ARRA nichts ändern. Zulieferungen aus dem Ausland sind immer dann möglich, wenn eine Ablehnung unvereinbar wäre mit dem öffentlichen Interesse. Das bedeutet, wenn Eisen, Stahl und relevante verarbeitete Güter aus US-Produktion nicht oder nicht in ausreichender und angemessen verfügbarer Menge und in zufriedenstellender Qualität beschaffbar sind. Ein weiterer Grund ist gegeben, wenn die Verwendung von Eisen, Stahl und verarbeiteten Gütern aus US-Produktion die Kosten um mehr als 25% erhöhen würde.

Steigende Umsätze vermeldet zum Beispiel die in den USA niedergelassene Transportsparte der deutschen Siemens AG (Siemens Mobility). Viele Geschäfte schließt Siemens zum Ausbau des schienengestützten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. So lieferte das Siemens-Werk in Sacramento (Kalifornien) 2005 nach Unternehmensangaben 25 leichte Züge aus. [...]

Insgesamt 21 US-Bundesstaaten sowie der Nordostkorridor (Washington - New York - Boston) erhalten Zuschüsse aus dem ARRA-Kapitel Schienenausbau. Allein nach Kalifornien fließen US$ 2,25 Mrd. Dort soll eine 790 Meilen lange doppelgleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke von San Diego nach Sacramento gebaut werden. [...]

>>> Bitte hier weiterlesen.

US-Verbraucherschutz zeigt Zähne
Schärferes Durchgreifen der FTC / Neue Werberichtlinien

San Francisco (gtai – Martin Gutzat) - Verbraucherschutzorganisationen hatten mit der Wahl Barack Obamas zum US-Präsidenten die Hoffnung auf einen stärkeren Konsumentenschutz verbunden. Diese Hoffnung erfüllt sich anscheinend: Die unter Präsident Bush oft als wirtschaftsfreundlicher "Papiertiger" verhöhnte Federal Trade Commission (FTC) zeigt plötzlich Zähne: Die Agentur wendet ihr gesetzliches "Werkzeug" konsequenter an, verfolgt betrügerische Geschäfte und falsche Werbeangaben, erlässt neue Bestimmungen für Werbung und will das Kartellrecht durchsetzen. Deutsche Firmen müssen sich auf diese neue FTC einstellen.

Die Federal Trade Commission (FTC) unternimmt seit Jahresmitte 2009 Aufsehen erregende Aktionen zum Schutz der Verbraucher. Die Welle begann am 1. Juli mit einer landesweiten Razzia gegen Betrüger, die die Rezession zu nutzen versuchten, indem sie verzweifelte Konsumenten mit verschiedenen Tricks betrogen. So wurden etwa Jobs versprochen, die es gar nicht gab, oder unrealistische Wege zu schnellem Reichtum in Aussicht gestellt, gefälschte Regierungszuschüsse oder fingierte Dienste zur Schuldenminderung wurden angepriesen, oder es wurden Kredit- beziehungsweise Debitkarten ohne Erlaubnis belastetet. Die Razzia unter der Bezeichnung "Operation Short Change" umfasste in 15 verschiedenen FTC-Fällen insgesamt 44 Aktionen des Department of Justice (DOJ) in 13 Bundesstaaten und im District of Columbia (Washington D.C.; siehe die FTC-Webseite unter http://www.ftc.gov/opa/2009/07/shortchange.shtm).

Gleich am nächsten Tag erwirkte die Verbraucherschutzbehörde vor einem US-Gericht, dass die Hauptakteure eines internationalen Spam-Ringes 3,7 Mio. US$ an ihre Opfer zurückzahlen mussten. Dabei handelte es sich um illegale E-Mail-Werbung, die unwirksame Produkte zur Gewichtsabnahme und eine "human growth hormone"-Pille, die angeblich den Alterungsprozess umkehrt, anpries. Das Gericht befand fünf Angeklagte in Kanada und Saint Kitts für schuldig, den FTC Act und den CAN-SPAM Act verletzt zu haben.[…]

>>> Bitte hier weiterlesen.

US-Zoll gibt nützliche Tipps für ausländische Lieferanten
Umfangreiches Informationsangebot der CBP im Internet / Zielgruppe sind sowohl Neulinge als auch "alte Hasen"

Köln (gtai – Susanne Scholl) - Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) unterstützt sowohl erfahrene als auch noch unerfahrene Unternehmen mit Tipps zum Im- und Export auf ihrer Internetseite. Die "Tips for New Importers and Exporters" sollen helfen, Probleme bei der Warenabfertigung schon im Vorfeld zu vermeiden. Weitere grundlegende Informationen zur Wareneinfuhr bietet die CBP auf der Internetseite "Basic Importing and Exporting" und in der online-Broschüre "Importing into the USA" an.

Grundsätzlich sollten Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die in die USA exportieren, mit den wichtigsten Regeln der Warenabfertigung an den US-Zollgrenzen vertraut sein. Dies gilt unabhängig von den Lieferbedingungen, die zwischen den Lieferanten und ihren US-amerikanischen Kunden ausgehandelt werden. Zur kurzfristigen Information und grundlegenden Wissensvertiefung bietet die US-Zollbehörde auf ihrer Internetseite (www.cbp.gov) eine Fülle von Informationen und Leitfäden zu verschiedenen Themen an.

Die Tipps für "neue" Importeure und Exporteure ("Tips for New Importers and Exporters") sind von der Homepage der CBP erreichbar. Es handelt sich um eine kurze zusammenfassende Darstellung der beim Warenimport und Export in die USA wichtigen Aspekte mit der Angabe weiterführender Links.[...]

>>> Bitte hier weiterlesen.


 

DEinternational ist die Servicemarke der AHK USA
Deutsch-Amerikanische Auslandshandelskammern
www.ahk-usa.de